"Junge Leute bestimmen bei der Sozialwahl mit"

Bundeswahlbeauftragte Gerald Weiß und Klaus Kirschner zu Gast bei Berufsschülern in Hannover

Hannover, 19.5.2011 - "Junge Leute bestimmen mit, wo es in der Sozialversicherung langgeht. Deshalb ist es wichtig, dass auch sie von ihrem Wahlrecht bei der Sozialwahl Gebrauch machen", sagte Gerald Weiß, der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, vor Berufsschülern in Hannover.

Zusammen mit seinem Stellvertreter Klaus Kirschner gestaltete Weiß am Donnerstag eine Schulstunde der etwas anderen Art. Angehende Buchhändler der Berufsbildenden Schule Handel der Region Hannover nahmen den Besuch zum Anlass, kritisch über die Sozialwahl und die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung zu diskutieren.

Schulleiter Joachim Kreter zeigte sich erfreut über den Besuch der Wahlbeauftragten: "Als Berufsbildende Schule haben wir einen weitreichenden Bildungsauftrag: Der umfasst eben nicht nur die Berufsausbildung, sondern auch gesellschaftlich und politisch relevante Themen."

"Wie kommt es eigentlich, dass kein Wahlkampf stattfindet?", fragte ein Schüler. Ein anderer wollte wissen, warum einige Menschen drei Mal wählen dürften und andere gar nicht. Diese und weitere Fragen werden auch auf www.sozialwahl.de beantwortet.

"Es freut mich zu sehen, dass sich junge Menschen - auch durchaus kritisch - mit der Sozialwahl auseinandersetzen. Wer informiert ist, kann sich einmischen. Und das können Versicherte mit ihrer Stimme bei der Sozialwahl tun - in der Renten- und Krankenversicherung", sagte Klaus Kirschner.

Bei der Sozialwahl können junge Menschen ab 16 Jahren wählen, wenn sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung Bund zahlen oder Mitglied der Ersatzkassen BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz oder hkk sind. Sie müssen das 16. Lebensjahr am 3. Januar 2011 vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle.

Wer sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch bei einer der genannten Ersatzkassen versichert ist, darf bei beiden Trägern wählen. Wahlberechtigte, die bisher noch keine Unterlagen für die Sozialwahl erhalten haben, können diese bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beziehungsweise ihrer Ersatzkasse anfordern.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Der Wahlumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bei den Sozialversicherungsträgern bis zum 1. Juni 2011 eingegangen sein. Das Porto übernehmen die Träger.

Weitere Informationen gibt es auf  www.sozialwahl.de im Internet sowie auf Facebook und Twitter:  http://www.facebook.com/sozialwahl2011 und  http://twitter.com/sozialwahl_2011.

 


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