vdek zu dem Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes:

vdek begrüßt Anpassung des Vergütungsniveaus in zahnärztlicher Versorgung

Mengensteuerung für ambulante spezialärztliche Versorgung notwendig

Berlin, 17.6.2011 – Mit dem GKV-VSG beschreitet die Politik grundsätzlich einen richtigen Weg. Es ist sinnvoll, die ärztliche Versorgung flexibler zu gestalten. Eine sektorenübergreifende Bestandsaufnahme ist überfällig und kann helfen, die Versorgungsrealitäten künftig besser abzubilden. Die jetzige Bedarfsplanung konnte nicht verhindern, dass die Zahl der Ärzte nicht nur stark, sondern auch regional und arztgruppenbezogen sehr ungleich anstieg. Zukünftig sollen sich nun die Länder in Fragen der Bedarfsplanung stärker einbringen können. Hier sind manche Mitwirkungsrechte sehr weitgehend ausgestaltet.

Grundsätzlich begrüßt werden die im Referentenentwurf genannten Ansätze, wie die Einführung von mobilen Versorgungskonzepten, die Nutzung von Telemedizin oder die Delegation von ärztlichen Leistungen, um drohenden Versorgungsengpässen besser entgegentreten zu können. Dennoch ist es wichtig, dass neben diesen Maßnahmen zudem der Abbau der fachärztlichen Überversorgung stärker forciert wird. „Nahezu 90 Prozent aller fachärztlichen Planungsbereiche sind überversorgt“, erklärte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek. Auf die bestehenden Überversorgungsprobleme hält der vorliegende Referentenentwurf jedoch keine wirksamen Antworten bereit. „Insbesondere der Verzicht auf preisbezogene Steuerungsinstrumente (Überversorgungs-/Unterversorgungswerte) verhindert, dass Geld aus Überversorgungsgebieten in Gebiete mit Versorgungsmängeln fließt“, ergänzte Ballast. Bei Neubesetzung von Arztsitzen müssten Versorgungsgesichtspunkte stärker als bislang berücksichtigt werden.

Ebenfalls begrüßt wird die schrittweise Etablierung einer ambulanten spezialärztlichen Versorgung zur Überwindung der starren Sektorengrenze. Allerdings sieht der Referentenentwurf hierzu keinerlei Regelungen zur Mengensteuerung vor. „Um zusätzliche Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu vermeiden, muss hier eine Steuerung sowie der Angebotskapazitäten als auch der erbrachten Leistungen erfolgen“, fordert Ballast. „Die jetzige Ausgestaltung des Referentenentwurfes sieht diese Mengensteuerung nicht vor. Dies birgt die Gefahr, dass es zu einer weitgehend unregulierten Erbringung von Leistungen kommt und somit ein unkalkulierbares Finanzrisiko für die GKV entsteht“, so Ballast weiter. Hier müsse dringend nachgebessert werden.

Das geplante Widerspruchsrecht des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages bei der Besetzung der unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die geplanten Auflagen für die Besetzung dieser Funktionen lehnen die Ersatzkassen ab. „Hier wird tief in die Autonomie der Gemeinsamen Selbstverwaltung eingegriffen. Durch diese Maßnahmen droht der G-BA zu einem politischen Instrument der jeweiligen Regierung zu werden“, warnte Ballast.

Besonders positiv hervorzuheben ist aus Sicht der Ersatzkassen die Anpassung des Vergütungsniveaus in der zahnärztlichen Versorgung. Damit werden die historisch bedingten Benachteiligungen der Ersatzkassen im Wettbewerb endlich beendet. Die Ersatzkassen erwarten, dass diese Regelungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden.


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